Verlegung von wineo Laminatboden auf Fußbodenheizung
Eine Frage die uns auch immer wieder gestellt wird, ist die Frage ob wineo Bodenbeläge auf Fussbodenheizung verlegt werden dürfen. Grundsätzlich ist die Verlegung von wineo Bodenbelägen, sowohl Laminatboden, Designboden als auch Vinylboden und auch PURLINE Bioboden auf Heizestrichen möglich. Dies gilt auch für elektrische Fußbodenheizungssysteme (ggf. Rücksprache mit der wineo Anwendungstechnik Tel. 05237 609530).
Voraussetzung hierfür ist, dass es sich hierbei um eine so genannte Speicherheizung, d. h. mit im oder unter dem Estrich liegenden Heizelementen, handelt und die Temperaturwechsel allmählich erfolgen. Da es am Markt sehr viele verschiedene Systeme und Funktionen gibt, kann wineo keine Gewährleistung für die Heizungssysteme in Verbindung mit den wineo Bodenbelägen übernehmen. Hierfür ist ausschließlich der Hersteller der Heizsysteme verantwortlich.
Wichtige Paramater für die Verlegung von Bodenbelägen auf einer Fußbodenheizung
Bei der Verlegung des Bodenbelags gelten u. a. die aktuell gültigen Merkblätter des Bundesverbandes Estrich und Belag, hier: Beurteilen und Vorbereiten von Untergründen, Stand Februar 2002, sowie die Fachinformation Schnittstellenkoordination bei beheizten Fußbodenkonstruktionen des Zentralverbandes Sanitär, Heizung, Klima. Besonders zu berücksichtigen ist, dass die Oberflächentemperatur des Belages zu keinem Zeitpunkt 26 °C übersteigt. Dies gilt auch für die jeweilige Aufheizphase. Neben dem Funktionsprotokoll ist das Aufheizprotokoll zwingende Voraussetzung. Dies gilt auch für ältere Heizestrichsysteme.
Zusätzlich ist - sofern vorhanden - an den im Estrich ausgewiesenen Messpunkten eine sogenannte CM-Messung durchzuführen. Der Restfeuchtewert darf bei Zementestrich <1,8 CM %, bei Anhydridestrich nicht mehr als < 0,3 CM % betragen. Es ist dringend empfohlen, die Zusammensetzung des Estriches zur Bestimmung der korrekten Messmethode sich durch den Auftraggeber schriftlich bestätigen zu lassen.
Eine Dampfbremse ist zwischen Estrich und Laminatboden notwendig
Grundsätzlich ist zwischen dem Estrich und dem Bodenbelag eine Dampfbremse in Form einer PE-Folie mit einer Mindeststärke von 0,2 mm einzubringen. Alternativ kann diese Dampfbremse in einer frei zu wählenden Zwischenlage integriert sein. Bei der Wahl der Zwischenlage ist auf einen ausreichend geringen Wärmedurchgangswiderstandswert von 0,6 Km²/W zu achten. Achtung: bei Systemen mit integrierter Unterlagsmatte (z.B. soundPROTECT) ist eine zusätzliche Zwischenlage nicht zulässig, hier wird lediglich eine Dampfbremse separat verlegt.
Die Verlegung des Bodenbelags hat mittelbar nach Beendigung der Aufheizmaßnahme zu erfolgen. Bei der Aufheizmaßnahme selbst dürfen keine Baumaterialien und Abdeckungen auf dem Estrich vorhanden sein. Die Räume sind gut zu belüften, dabei ist jedoch Durchzug zu vermeiden.
3 Tage nach der Verlegung des Bodenbelags kann die Fußbodenheizung in Betrieb genommen werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Zeitraum vom Anfahren des Heizsystems bis zur Erreichung der Volllast ca. 5 – 7 Tage, abgestuft in 5° C Schritten, beträgt. Dieses Prozedere gilt auch für die nachfolgenden saisonalen Inbetriebnahmen.